Informationen zu den Anwalt-Gebühren
Wir rechnen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. In besonders komplexen Angelegenheiten bietet die Vereinbarung einer Gebührenvereinbarung einen guten Weg, die kompetente Bearbeitung zu ermöglichen. Selbstverständlich rechnen wir auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung direkt ab, wenn diese den Deckungsschutz erteilt hat. Liegt Ihnen eine Zusage Ihrer Rechtsschutzversicherung noch nicht vor, beantragen wir gerne den Deckungsschutz für Ihr rechtliches Anliegen.
Für Bezieher geringer Einkommen oder Hilfebedürftige nach dem SGB II oder XII besteht die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht zu erhalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie den Beratungshilfeschein bereits bei dem ersten Beratungstermin vorlegen müssen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Beratungsgespräch unter der Telefonnummer ✆ 05371 / 942 86-10 oder schildern Sie uns Ihr Anliegen per Kontaktformular. Bei der zweiten Variante werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.